wieder Kraft für den Alltag schöpfen

Pflegende Angehörige sind erheblichen Belastungen ausgesetzt. Deshalb steht ihnen gesetzlich ein Jahresurlaub von ihrer Pflegearbeit zu, damit sie sich erholen und zu neuen Kräften kommen können. Auch wenn pflegende Angehörige durch Krankheit oder Unfall verhindert sind, springt die Pflegeversicherung mit der Verhinderungspflege ein, um die Familie zu entlasten.

Im Gegensatz zur stationären Kurzzeitpflege bleibt der Pflegebedürftige bei unserer Verhinderungspflege in seinem gewohnten Umfeld in Bassum, Weyhe oder Umgebung, während die Pflege in den eigenen vier Wänden von unserem Pflegedienst durchgeführt wird. Dabei übernimmt die Pflegekasse unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer professionellen Ersatzpflege für maximal sechs Wochen und bis zu einer festgelegten Summe im Jahr. Lassen Sie sich gerne von uns beraten.